Vergleich Versicherungsvergleich

         Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte, Lehrer, Soldaten                         

                                                                             

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Versicherung Dienstunfähigkeit

Versichern gegen BUV Vergleich

Nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet guten Schutz für Finanzbeamte und Finanzwirte, Zollbeamte (Zollgrenzbeamte, Zollwachtmeister, Zollfahnder, Zollinspektoren usw.)

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Beamte ungenügend.

 Dipl. Diplom Finanzwirte Finanzbeamte Finanzbeamter

Viele Versicherungen bieten für Beamte, keine „Dienstunfähigkeitsklausel", worin der Begriff der Berufsunfähigkeit durch den der Dienstunfähigkeit ersetzt wird, oder –wenn überhaupt - machen sie die Dienstunfähigkeitsklausel davon abhängig, dass die Dienstunfähigkeit ausschließlich aus medizinischen Gründen verursacht sein muss.

Dies tun sie deshalb nicht, weil die Beurteilung der Dienstunfähigkeit von Beamten oft nicht allein auf Grundlage der vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorgenommen wird. Vielmehr werden vom Dienstherrn oft auch andere, subjektive Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit ist Ermessenssache des Amtsarztes. So kann es durchaus sein, dass allein die gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Dienstunfähigkeit begründen. Sieht man von unserem Bedingungswerk ab, gibt es derzeit keinen Versicherer mehr, der in seinem Bedingungswerk  abverlangt, dass die Dienstunfähigkeit nicht ausschließlich aus medizinischen Gründen eingetreten sein muß.

 

Als einzigem Anbieter auf dem Markt wird hier Finanzbeamten eine Dienstunfähigkeitsversicherung angeboten, die den Namen auch verdient:

 

Hier bekommen Sie den Top-Dienstunfähigkeitsschutz mit der echten Beamtenklausel:

 

 Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner  bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit. Bei Pflegebedürftigkeit bis zu 100% Mehrleistung!

 

 

Der Versicherer knüpft seine Entscheidung an die Entscheidung des staatlichen Dienstherrn an. Ein zusätzlicher Nachweis einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % ist nicht erforderlich.

Für den versicherten Beamten stellt die Anerkennung seiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit eine wesentliche Vereinfachung der Leistungsprüfung dar. Entsprechende Klauseln können den Versicherungsschutz bei Beamten erweitern, soweit eine Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit erfolgt, und damit den Anspruch auf Zahlung einer BU-Rente begründen – auch wenn eine Berufsunfähigkeit nicht gegeben ist.

 

Nicht zu verwechseln mit den Klauseln anderer Versicherer mit dieser Formulierung: Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist.«

Anmerkung: Das besonders spitzfindig formulierte Beispiel einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel, und zwar wegen der Formulierung »ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes«; denn der die Dienstunfähigkeit feststellende Dienstherr ist in seiner Entscheidung zum einen nicht zwangsläufig an das amtsärztliche Gutachten gebunden und kann zum anderen die Dienstunfähigkeit auch aussprechen, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 Prozent beträgt.

 

Die Untersuchung der von  nur noch wenigen Versicherern angebotenen Dienstunfähigkeitsklauseln macht
deutlich: Regelungen, die in Werbeaussagen einzelner Gesellschaften als Dienstunfähigkeitsklausel deklariert werden und dem Kunden erhebliche Vorteile versprechen, können sich bei genauerem Hinsehen im konkreten Einzelfall als nutzlos darstellen.

Wie dargelegt, wird die DU-Klausel von vielen Versicherern – aus durchaus nachvollziehbaren Gründen – nicht mehr angeboten. Es bleibt abzuwarten, ob sie in naher Zukunft gänzlich vom Markt verschwindet. Die Formulierung von »Pseudo-DU-Klauseln« führt eher zu Irritationen und Irreführung als zu Produkttransparenz und ist daher abzulehnen. Für den Beamten wird es immer schwieriger, ein gutes BU-Produkt mit einer DU-Klausel zu bekommen. Die interessierten Kunden müssen sich beeilen.
Siehe
Franke & Bornberg (Rating Agentur spezialisiert auf BU-Versicherungen, gilt als der „BU-Papst“)